E-Check: Erst- und wiederkehrende Prüfungen in Niederspannungsanlagen

Wir führen Erst- und wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel in Niederspannungsanlagen bis 1.000V Wechselstrom (AC) und 1.500V Gleichstrom (DC) fachgerecht nach der geltenden DGUV Vorschrift 3 sowie den geltenden VDE-Normen durch.

Mit moderner Messtechnik überprüfen wir die elektrische Sicherheit, Schutzmaßnahmen und Funktion Ihrer Anlagen. Mögliche Mängel werden frühzeitig erkannt und in einem aussagekräftigen Prüfprotokoll dokumentiert.

So erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Prüfpflichten und sorgen für einen sicheren, zuverlässigen und normgerechten Betrieb Ihrer elektrischen Anlagen.

Die Verantwortung für die Veranlassung der Prüfungen liegt beim Betreiber der elektrischen Anlage. Dies betrifft unter anderem:
– Unternehmen und Gewerbebetriebe
– Industrie- und Produktionsbetriebe
– Betreiber von Büro- und Verwaltungsgebäuden
– Eigentümer und Betreiber öffentlicher Einrichtungen
– Vermieter und Wohnungsunternehmen (je nach Anlage und Nutzung)
Die eigentliche Prüfung muss durch eine entsprechend qualifizierte Elektrofachkraft (EFK) erfolgen.

Beispiele für Prüfintervalle:

Auszug aus DGUV Vorschrift 3 & TRBS 1201 – Prüffristen sind Richtwerte, die sich je nach Situation verkürzen oder verlängern können!

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Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 8:00 – 21:00 Uhr

Samstag: 8:00 – 13:00 Uhr